Was ist das?

Der Vorbereitungskurs für die Begleithundprüfung beginnt etwa 2 Monate vor dem eigentlichen Prüfungstag und umfasst mindestens 8 Stunden. Die Prüfung findet in der Regel im 3. Quartal an einem Samstag oder Sonntag statt. Die Durchführung der Vorbereitung und der Prüfung erfolgt entsprechend einer für alle Mitgliedsvereine der FCI (Federatin Cynologique International) geltenden einheitlichen Prüfungsordnung. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen vom DVG (Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.) gestellten Leistungsrichter.

Worauf kommt es bei der Begleithundprüfung an?

Der Leistungsrichter möchte sehen, dass sich Mensch und Hund verstehen, dass der Hund eine gute Ausbildung durchlaufen hat und bestimmte Signale befolgt, der Hundeführer den Hund zuverlässig führen kann und sie Probleme ohne Zwang gemeinsam bewältigen können. Darüber hinaus muss es der Hund auch aushalten können, alleine gelassen zu werden, ohne seinem Hundeführer nachzulaufen oder zu bellen anzufangen. Der Gehorsam des Hundes wird an einigen exemplarischen Übungen geprüft, der zum einen auf dem Hundeplatz und zum anderen außerhalb des Hundeplatzes im sogenannten Verkehrsteil in der Öffentlichkeit zu zeigen ist.

Dem Grunde nach sollte jeder, der einen Hund führt und sich mit diesem in der Öffentlichkeit bewegt, die Begleithundprüfung ablegen. Einige Bundesländer haben zwar nicht die Begleithundprüfung aber etwas ähnliches, nämlich den Hundeführerschein bereits zur Pflicht gemacht. Andererseits ist die Begleithundprüfung Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z.B. Agility, Obedience, Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde/Schutzdienst, Turnierhundesport oder Fährtenarbeit.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Begleithundprüfung ist der erbrachte Nachweis der Sachkunde zum Führen eines Hundes, der vollendete 15. Lebensmonat des Hundes am Prüfungstag, der Identitätsnachweis des Hundes durch Chip oder Tätowierung. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert, auch wenn sie schon einige Prüfungsinhalte mit Bravour geleistet haben.

Die Prüfung besteht aus einem Hundeplatzteil (Unterordnung) und einem Verkehrsteil in der Öffentlichkeit. Die Teilnahme am Verkehrsteil setzt das Bestehen des Unterordnungsteils voraus.

Prüfungsinhalte und Bewertung

Unbefangenheitsüberprüfung:

  • keine Punktevergabe
  • Bewertung des Verhaltens des Hundes

Übungsplatz/Unterordnung

  • Leinenführigkeit: 30 Punkte
  • Sitzübung: 10 Punkte
  • Platz mit Herankommen: 10 Punkte
  • Ablage unter Ablenkung: 10 Punke

Höchstpunktzahl Hundeplatz: 60 Punkte

Mindestpunktzahl Hundeplatz: 42 Punkte (70 %)

Verkehrsteil (außerhalb des Übungsplatzes)

  • Begegnung mit Fußgängern/Fahrverkehr/Personengruppe
  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnung mit Autos
  • Begegnung mit Joggern/Inlinern
  • Begegnung mit HundenVerhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes
  • Verhalten gegenüber Tieren

Keine Punktevergabe. Der Gesamteindruck des Teams ist für das Bestehen dieses Teils maßgeblich.

Das Gesamtergebnis der Begleithundprüfung wird nicht mit Punkten, sondern mit dem Werturteil „bestanden“ oder „nicht bestanden“ in einer Leistungsurkunde vermerkt.